Ach ich vergaß. Aufgrund seiner Ankündigung "Fortsetzung folgt" besteht Wiederholungsgefahr. Das bedeutet juristisch, dass eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgefordert werden kann. Diese natürlich über einen Anwalt, damit es teuer wird. Gibt er die Erklärung nicht ab und zahlt die Anwaltskosten nicht, dann gibbet die Unterlassungsklage, wo auf Unterlassung geklagt wird und ein Strafgeld festgesetzt wird. Die Unterlassungsklage ist unabhängig von einem strafrechtlichen Vorgehen.
Viel Spaß noch heute und in den kommenden Tagen.
An alle: Ich bin Jurist wie hier fast alle wissen.
Insoweit kein Kommentar dazu.
Ciao Martin
Habt euch wohl!
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