Auch wenn der Ethik-Rat zu einem anderen Ergebnis kommt, aber dessen Spruch ist ja auch nur eine unverbindliche Empfehlung: Die Sachlage ist völlig klar: Medizinisch nicht notwendige Eingriffe, sind juristisch Körperverletzung. Das hat das Kölner Gericht nochmal bestätigt. Insofern braucht es da keine Gesetzesänderung. Und ergo auch keine Petition. Das einzige, was es ggf. noch bräuchte, wären Revisionsverfahren, damit letztendlich dass Bundesverfassungsgericht ausdrücklich deutlich macht, dass die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit über den Freiheitsrechten stehen. Unter Juristen ist das unzweifelhaft.
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