Vorbemerkungen
I. Allgemeines (Siehe auch: Allgemeine Konditionen der Rechtevergabe )
Die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST ist eine Gesellschaft zur Wahrnehmung der Urheberrechte von Bildenden Künstlern, Fotografen und anderen Bildurhebern. Sie arbeitet im Rahmen der Bestimmungen des Wahrnehmungsgesetzes.
Die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST vertritt neben Urhebern aus der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen mit Verwertungsgesellschaften anderer Staaten Urheber aus Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Korea, Lettland, Litauen, Mexiko, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Peru, Portugal, Rumänien, der Russischen Republik, Schweden, der Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, Südafrika, Tschechien, Ungarn, Uruguay und den USA sowie einzelne Urheber aus anderen Staaten.
Alle Nutzungen von Werken der Bildenden Kunst und der Fotografie bedürfen, sofern in den nachstehenden Tarifen nicht ausdrücklich anderes gesagt wird, einer vorherigen Vereinbarung mit der VG BILD-KUNST bzw. im Einzelfall mit den Rechteinhabern. Dies gilt insbesondere für Werbeverwendungen. Die Gebühr für die Nutzungen richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Reproduktion und wird für jeden Einzelfall entweder im Tarif oder vertraglich festgelegt.
Nach den Namen der von der VG BILD-KUNST vertretenen Urheber kann im Internet online gesucht werden, getrennt nach Reproduktionsrechten und Folgerechten. Sie werden außerdem in der Liste "Reproduktionsrechte" veröffentlicht, die als CD-ROM bei unseren Geschäftsstellen bezogen werden kann. Da diese Liste nur einmal jährlich erscheint, ist sie nicht vollständig. Auskünfte über Veränderungen in der Mitgliedschaft erteilt die Geschäftsstelle Bonn .
Die Übertragung der Nutzungsrechte durch die VG BILD-KUNST beinhaltet nicht Dienstleistungen agenturähnlicher Art wie Standortnachweise oder Lieferung von Vorlagen für den Druck. Die VG BILD-KUNST ist jedoch auf Anfrage bemüht, nach besten Kräften Hilfeleistung bei der Beschaffung von Vorlagen zu geben.
Die hier angegebenen Tarife wurden von der VG BILD-KUNST gem. § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 9. September 1965 bekanntgegeben und in der nachstehenden Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Tarife sind nur verbindlich für die Rechtevergabe durch die VG BILD-KUNST im Hinblick auf die ihr übertragenen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte. Sie sind grundsätzlich nicht bindend für die Vereinbarungen, die von Urhebern und sonstigen Berechtigten selbst unmittelbar vorgenommen werden.
Die Erteilung der Reproduktionsgenehmigung bzw. die Rechnungsstellung erfolgt durch die
VG BILD-KUNST, Weberstraße 61, 53113 Bonn, Tel. 0228 / 91534-0, Fax 0228 / 91534-59, e-mail:
info@bildkunst.de
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