Zitat Zitat von Spishak Beitrag anzeigen
Für sein Privatvergnügen kann er sich natürlich die selbst erworbenen Bände mit eigenen Übersetzungen versehen. Aber schon das Einscannen, am Bildschirm bearbeiten und Ausdrucken ist rechtlich zumindest heikel, sogar bei nur einem einzigen Exemplar für den Eigengebrauch. Dieses Exemplar dann auch noch zu vervielfältigen und weiterzugeben, wäre eine klare Straftat.

Ja genau. Dupuis verfolgt sowas natürlich sofort mit seiner Armee von Anwälten