Zitat Zitat von Maschu1 Beitrag anzeigen
Das finde ich ein wenig unglücklich formuliert. Ein Verlag kann sich die alleinigen Nutzungsrechte sichern, kann durch Verträge möglicherweise festlegen, dass mit der Bezahlung eines Gehaltes die Nutzungsrechte auf Dauer gekauft wurden ... aber das Urheberrecht an seinem Werk hat ein Autor/Zeichner automatisch. Das muss er nicht durch Verträge regeln oder eingeräumt erhalten. Wenn ich ein Werk erschaffe bin ich dessen Urheber und habe das Urheberrecht. Das kann mir niemand wegnehmen, dass kann ich auch nicht freiwillig abgeben, solange ich lebe.
Ich bin ja kein Rechtgelehrter, aber wenn es dir hilft dann sei gesagt, dass in diesen Autorenverträgen das Wort Urheberrecht keine Erwähnung findet, im Gegensatz zu früheren Verträgen des Herrn Hegenbarth, seiner Frau, Herrn Dräger und eben des Abrafaxekollektives.