Die Sprechblase 248

Aug. 2024
€ 11,90
49. Jahrgang
Nr. 249


INHALT
3 Vorwort, Abos, Impressum
4 Heinz-Wolf-Comic
7 MODESTY BLAISE
18 MODESTY-BLAISE-Comicstory
HARRY MAGAZIN: 23 Rezensionen
30 News, 32 Generation Lehning
36 Bastei Freunde, 38 ZACK Edition
40 ZACK-Buch, 42 Zauberstern
44 Vandersteens WASTL
52 Interview mit Fix & Foxi-
Zeichner Ludwig Fischer
60 MAX & LUZIE Gesamtausgabe
61 100 Jahre Franquin
62 Jim Bridger / Angel Mitkov
64 Kelley Jones ohne BATMAN
66 Faktencheck: BLUT AUF DER PRÄRIE
70 Comic: BLUT AUF DER PRÄRIE
92 Little Bighorn: Filme und Comics
97 Leserbriefe


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Stefan Schlüter
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  1. #11
    Mitglied Avatar von Zauberland
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    Nein, Zaktuell, das hat nichts mit Schmollwinkel zu tun sondern damit, dass ich das Verhalten von Stefan und Gerhard Kundenunfreundlich und auch als ziemlich abgehoben empfinde und ich keinerlei Lust habe mich den Beiden anzubiedern. Das wirst du allerdings sicher nicht verstehen (wollen). Insofern ist ein weitere Diskussion mit dir darüber wohl überflüssig, da du an meinen Argumenten, so mein Eindruck, gar nicht interessiert bist, sondern nur daran das (Geschäfts)gebaren deines Spezis schönzureden und dich mit deinen fragwürdigen "Weisheiten" wichtigzumachen.

    Und die unzähligen Postings habe ich nicht geschrieben, weil ich noch irgendwie an dem Heft oder einer Lösung interessiert bin (der Zug ist längst abgefahren), sondern weil ich den Eindruck hatte mich hier vor dem Sprechblasefanclub dafür rechtfertigen zu müssen.

    Ich würde dir mal empfehlen folgende Links, sowie die §474 BGB ff., zu Gemüte zu führen:

    https://www.onlinehaendler-news.de/r...t-ankommt.html
    https://www.cmshs-bloggt.de/commerci...er-auszulegen/

    Zitat: "Der private Verbraucher hat NIEMALS ein Risiko, wenn die Ware durch Versand/ Transport beschädigt wird. Das Risiko des Versands trägt IMMER der Händler. Weil ein Transportschaden unter die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung fällt. Verpackt der Händler die Ware schlecht oder versichert er die Ware nicht oder nicht ausreichend gegen Transportschäden ab, haftet der Händler in voller Höhe für den Transportschaden , wenn der Käufer ein privater Endverbraucher ist."

    Ich habe gar nichts zu belegen oder beweisen. Der Verkäufer MUSS hingegen im Zweifelsfall belegen, dass die Ware einwandfrei (und dazu gehört auch eine adequate Verpackung) dem Versandhändler übergeben wurde.

    Du solltest aufhören hier Unsinn zu erzählen, Zaktuell.

    P.S.
    Ich habe mich jetzt allerdings doch entschieden das Heft mit "Annahme verweigert" zurückzuschicken. Nicht weil ich das einwandfreie Heft doch noch haben möchte, sondern weil ich den mangelnden Kundenservice nicht auch noch nachträglich belohnen möchte.
    Geändert von Zauberland (17.04.2018 um 00:35 Uhr)

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