Original von L.N. Muhr
Original von le poupin affreux
Nein, mit trennen meine ich völlig trennen. wenn er das Kind nicht will, gut, dann braucht er sich mit dem Kind nicht befassen. Aber mich kann er dann auch abschreiben.
du würdest also definitiv, unter keinen umständen, unterhalt verlangen?
Wenn das Kind ein "Unfall" war und der Vater das Kind vollkommen ablehnt, ja. Ich will das Kind, er nicht- ich versorge es. MÜsste dann wohl "unbekannter Vater" bei der Geburt angeben.


im gegenzug kann der vater übrigens sein recht auf sein kind auch einklagen. sogar dann, wenn du keinen unterhalt verlangst.
Hä? Es geht um den Fall, das der Vater das Kind ablehnt, nicht will, das es geboren wird. Wenn er Umgang mit dem Kind will, ist doch erstmal kein Grund da, sich zu trennen. Ôo
Wenn er im nachhinein sein Interesse findet, dann kann man weiterreden, wies weitergeht. Grundsätzlich würde ich aber es positiv finden, wenn er das Kind sehen will. (Solange er dem Kind nicht schadet, selbstverständlich)