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Thema: Fotodownload-Dienste im Internet

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    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Fotodownload-Dienste im Internet

    Ich muss mal von etwas berichten, was mir heute widerfahren ist. Ich werde keine Namen nennen, denn die betreffende Firma offenbart insgesamt ein sehr eigentümliches Rechtsverständnis und ich befürchte, wenn ich den Firmennamen nenne, dass die Damen und Herren gleich mit dem Anwalt vor der Tür stehen. Dennoch muss ich das Erlebnis loswerden.

    Ich habe seit einiger Zeit wieder mit der Fotografie begonnen, hatte einige Jahre lang nur auf Comicevents Fotos gemacht, aber will jetzt mit einer Spiegelreflex-Kamera wieder mehr machen und insbesondere auch Fotos durchaus verkaufen. Dafür bin ich derzeit dabei ein Portfolio aufzubauen.

    Jetzt wollte ich einen der zahlreichen Downloaddienste im Internet benutzen, um einige Fotos auch online verkaufen zu können. Ich hatte mich dort schon vor einigen Monaten registriert. Es ist ein Dienst, der in den USA beheimatet ist, aber eine deutsche Dependance betreibt. Ich habe also einige Fotos dort hochgeladen, mit Tags versehen, Beschreibungen hinzugefügt und zur Freigabe auf der Site bereit gestellt. Es waren Fotos eines Festumzugs hier vor Ort.

    Die Fotos wurden abgelehnt, einige davon mit der Begründung, dass eine erforderliche rechtliche Freigabe fehlt. Nun ist es so, dass es das Recht am eigenen Bild gibt und wenn man fotografiert wird, kann man gegen eine Veröffentlichung sein. Porträtaufnahmen muss man also mit einem entsprechenden Vertrag hinterlegen, dem sogenannten Model Release Vertrag. Es gibt aber gesetzliche Ausnahmen, das Kunsturhebergesetz, insbesondere Paragraf 23, Absatz 1, Ziffer 4:
    http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html
    Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
    Ich habe bei der Site im Blog einige Anmerkungen gefunden, dass man amerikanisches Recht ansetzen würde, obwohl sich die deutsche Site eindeutig an deutschsprachige Kunden richtet. Das wird sogar durch eine IP-Abprüfung gewährleistet. Ich habe also eine Mail geschrieben, dass ich das Ganze für einen Quatsch halte sich auf amerikanisches Recht zu berufen, wenn ich doch ein deutscher Fotograf mit deutschen Motiven und darauf befindlichen deutschen Personen verkaufen will. Und da das Motiv eindeutig dem Paragrafen 23 entspricht, habe ich einfach mal den Gesetzestext als Freigabe hochgeladen. Was Gesetz ist, steht meiner Meinung nach weit über einem Vertrag, sollte also gültig sein.

    Ich habe dann auch dort angerufen - übrigens eine deutsche Rufnummer, also nicht in Amerika - und bekam eine sehr, sehr schnippige Antwort. Was mir den einfiele und man habe jetzt meinen Account gelöscht, weil mit so einem wie mir wolle man ja nicht zusammen arbeiten. Und es wurde mit einem lauten Knall aufgelegt. Ein zweiter Versuch dort anzurufen, endete mit einem weiteren Monolog des Mitarbeiters, der mich nicht zu Wort kommen ließ und erneut den Hörer auf die Gabel warf.

    Ich bin doch etwas entgeistert, denn ich denke, dass ich nichts falsch gemacht habe. Ich halte mich ja nur an deutsches Recht. Nunja, ich werde mich jetzt bei einer anderen Agentur anmelden, am Besten mit Sitz in Deutschland. Die E-Mail war auch noch recht freundlich formuliert gewesen. Ich habe es nur als Quatsch bezeichnet, dass man sich da angeblich an amerikanisches Recht halte. Interessanterweise steht von dieser Vorgehensweise nichts in den AGBs. Man ist laut den AGBs selbst für die Werke verantwortlich. Und man solle sich an Urheberrechte und andere Rechte halten. Das habe ich eigentlich getan.

    Was haltet Ihr davon?

    Das hier ist übrigens eins der Bilder, bei denen angeblich die Freigabe fehlte:
    http://www.flickr.com/photos/berndgl...7606024900838/

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