Laut einem Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofes können auch Urheberrechtsverletzungen auf ausländischen Webseiten in Österreich und nach österreichischem Recht verfolgt werden. Die Webseite ist (auch) in Österreich abrufbar, die Verletzung "manifestiert" sich also (auch) in Österreich. Du wärest also vermutlich nach dem Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte 'dran.
Wir können wohl davon ausgehen, daß die Serie eine "eigentümliche geistige Schöpfung", also ein Werk im Sinne des Gesetzes ist. § 15 legt fest, daß der Urheber das ausschließliche Recht hat, das Werk zu vervielfältigen. Interessant könnte auch § 18a (1) seinEs dürfte also eine Verletzung des Urheberrechts vorliegen, gegen die der Rechteinhaber (der Urheber oder jemand, dem er die rechtmäßige Verwertung seiner Rechte überlassen hat) zivilrechtlich vorgehen kann. Er kann von Dir verlangen, daß Du die Verletzung seiner Rechte unterläßt (§ 81) bzw. den rechtsverletzenden Zustand (in unserem Fall die Dateien auf dem Server) beseitigst (§ 82).Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Nach § 86 kann der Rechteinhaber von Dir ein "angemessenes Entgelt" verlangen. Ich kenne die österreichische Rechtspraxis nicht, aber ich würde vermuten, daß das ähnlich der in Deutschland üblichen Lizenzanalogie funktioniert: Du müßtest das bezahlen, was Du bezahlt hättest, hättest Du rechtmäßig die Lizenz für die Veröffentlichung in Österreich gekauft. Außerdem mußt Du nach § 87 (4) eventuelle Gewinne, die Du durch Deine Rechtsverletzung gemacht hast, abführen. Hat der Rechteinhaber durch Dich einen Schaden erlitten, der höher ist als Dein unrechtmäßiger Gewinn oder das "angemessene Entgelt", kann er auch den ersetzt verlangen.
Strafrechtlich drohen Dir nach § 91 bis zu sechs Monate Haft oder bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe. Wenn Du die Urheberrechtsverletzung "gewerbsmäßig" begehst (was im Internet schnell passieren kann, weil Du die Dateien wiederholt und an einen nicht näher beschränkten Personenkreis anbietest, plus vielleicht Werbebanner auf der Seite hast o. ä.), können es auch zwei Jahre Knast werden.
Da Deine Dateien im Internet ja nicht nur Österreich zugänglich sind, begehst Du prinzipiell in nahezu jedem Land der Welt einen Urheberrechtsverstoß und kannst dort prinzipiell auch verfolgt werden. Inwieweit das mit einer Verurteilung in Österreich kollidieren würde bzw. ob Du in verschiedenen Ländern auch mehrfach verurteilt werden könntest, kann ich nicht beurteilen. Das gleich gilt für den südafrikanischen Herunterlader und den russischen Serveranbieter - deren Urheberrecht suche ich jetzt nicht auch noch raus
Bis dann,
scribble
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