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Thema: ZACK-Dossier

  1. #51
    Mitglied Avatar von raschi
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    Angekommen?

  2. #52
    Mitglied Avatar von Mr. Brown
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    *bump*

    Laut aussage von Mirko Piredda soll das Zack Dossier #1 anfang März 2003 erscheinen........

  3. #53
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Tja, was auch immer *bump* zu bedeuten haben mag...

    Jedenfalls ist das Dossier ja schon seit langem angekündigt und nicht zuletzt die personellen Änderungen bei ZACK haben da den Terminplan etwas durcheinander gebracht. Nun aber wird mit Hochdruck 'am letzten Schliff' gearbeitet, denn 'die neue Crew' möchte das 'vom Tisch' haben, um sich dann ganz dem monatlichen Magazin widmen zu können. Zumindest bis dann Dossier #2 und Sonderheft #5 anstehen

    Und schliesslich hat die Vorfreude aufs Dossier dann ja auch lang genug gedauert - war aber sicher berechtigt

    Gruss!,oliver

  4. #54
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    Inwieweit ist Sonderheft 5 schon aktuell???

    Kann mir vorstellen, das man sich gar nicht entscheiden kann, wer es als nächstes ins Sonderheft schafft.

    Material gäbe es bestimmt genug um eine regelmäßige Reihe ( 3-4 pro Jahr ) herauszubringen.


    Was ist aus der Blueberry-Story geworden, die ja eigentlich in Sonderheft 4 kommen sollte Three black birds.
    Sind oder können die Probleme gelöst werden?

  5. #55
    Mitglied Avatar von lucien
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    Wird das Dossier inhaltlich und von der äußeren Aufmachung her, wie geplant erscheinen oder habt ihr da noch ein paar Änderungen vorgenommen bzw. angedacht durchzuführen??

  6. #56
    Moderator Piredda Verlag Avatar von mirko piredda
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    hallo,

    das fünfte zack-sonderheft ist im moment überhaupt nicht aktuell, schließlich sitzen wir gerade am zack-dossier. material gibt´s auf jeden fall! die kurzgeschichte "three black birds" wird´s leider aus kostengründen und rechtlichen gründen nicht als sonderheft geben.

    beste grüße
    mirko

  7. #57
    Mitglied Avatar von Ziehstripp
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    Also, der Informationsfluss ist echt besser geworden....
    Schönen Wochenanfang
    Hellas
    Ziehstripp
    Da aber wech!

  8. #58
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Das freut mich.
    Danke, Dir auch.
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  9. #59
    Mitglied Avatar von lucien
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    Original geschrieben von mirko piredda
    hallo,

    die kurzgeschichte "three black birds" wird´s leider aus kostengründen und rechtlichen gründen nicht als sonderheft geben.

    beste grüße
    mirko
    Schade, bedeutet dieser Umstand dass wir nie in den Genuss der kurzgeschichte kommen werden??

    oder beschränkt sich dies lediglich auf das Format Sonderheft??

  10. #60
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Wenns fürs Sonderheft rechtliche und finanzielle Gründe gibt, werden die, denk ich, auch fürs ZACK gelten. Vielleicht packt Ehapa die Geschichte mal mit in ne Alben-Neuauflage oder in die Werkausgabe. Wenn die überhaupt noch mit Blueberry weitermachen, da hab ich ja mit Blick auf deren Sommerprogramm auch so meine Zweifel...

    Mir persönlich ists aber insofern einigermassen wurscht, weil ich die Geschichte sogar in zwei Versionen hab: Ner s/w-Fassung auf amerikanisch und die frz. Farbversion aus BoDoi. Und ne ausgefeilte Übersetzung hab ich mir auch schon mal gemacht. Insofern kann ich mir -wenn ich mal Zeit hab- selbst ein kleines ZACK-Sonderheft selbst machen...
    Muss nur noch ne passende Mac-Computerschrift finden. Oder mein persönliches Handlettering mal wieder üben. Oder so.

    Gruss!,oliver

    PS: Um mal aufs eigentliche Thread-Thema zurückzukommen:
    http://www.incos-ev.de/Top-News/Jahr...ation2003.html
    (Hab ich auch heut erst entdeckt/gesehen/erfahren bekommen... )
    Geändert von ZAQ (27.01.2003 um 11:49 Uhr)

  11. #61
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    Original geschrieben von zaktuell
    Wenns fürs Sonderheft rechtliche und finanzielle Gründe gibt, werden die, denk ich, auch fürs ZACK gelten. Vielleicht packt Ehapa die Geschichte mal mit in ne Alben-Neuauflage oder in die Werkausgabe. Wenn die überhaupt noch mit Blueberry weitermachen, da hab ich ja mit Blick auf deren Sommerprogramm auch so meine Zweifel...

    Mir persönlich ists aber insofern einigermassen wurscht, weil ich die Geschichte sogar in zwei Versionen hab: Ner s/w-Fassung auf amerikanisch und die frz. Farbversion aus BoDoi. Und ne ausgefeilte Übersetzung hab ich mir auch schon mal gemacht. Insofern kann ich mir -wenn ich mal Zeit hab- selbst ein kleines ZACK-Sonderheft selbst machen...
    Muss nur noch ne passende Mac-Computerschrift finden. Oder mein persönliches Handlettering mal wieder üben. Oder so.

    Gruss!,oliver

    PS: Um mal aufs eigentliche Thread-Thema zurückzukommen:
    http://www.incos-ev.de/Top-News/Jahr...ation2003.html
    (Hab ich auch heut erst entdeckt/gesehen/erfahren bekommen... )

    in welchem Bodoi Heft war die Geschichte denn drin??????

  12. #62
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    Hallo Blueberry-Fans,

    offensichtlich lässt diese Kurzgeschichte ja doch einige ins Schwitzen geraten.
    Ich setze noch einen drauf, denn sie befindet sich in meiner Sammlung einmal als kleinformatiges Portfolio (sw und in einzelnen Blättern pro Panel, signiert und nummeriert, und in Farbe in einem Blueberry-Sonderband (Bildband) der Mitte der 90er in Frankreich erschien.

    Sitze hier leider bei der Arbeit sonst könnte ich euch noch mitteilen in welchem Verlag dieser erschien. Bei Interesse schau ich nach...Von einem Abdruck in Bodoi weiß ich leider nichts.

    Auf jeden Fall ist diese Geschicht doch sehr verbreitet. Ich finde, dass ein deutscher Nachdruck sich nur lohnt, wenn die Lizenzgebühren und damit der Endpreis nicht so teuer wären.

    P.S. Könnte mich von dem Portfolio trennen bei entsprechenden Interesse (nur an Fans!!! und der Preis muss leider auch stimmen....)

    Husi

  13. #63
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Original geschrieben von Martin
    (...) in welchem Bodoi Heft war die Geschichte denn drin??????
    Nr. 10 vom Juli 1998. Eine Super-Ausgabe für Leute wie mich: Blueberry-Story, Hermann-Interview, Artikel über P. Francq (Largo Winch) und zwei Kurzgeschichten von ihm, Jeremiah-Vorabdruck...

    Kein Wunder, dass die Ausgabe seit Mai 2001 vergriffen ist, wo hingegen die Ausgaben 7 bis 9 und 11folgende im Januar 2003 immer noch lieferbar sind. (und #3 und 5 auch noch)

    Gruss!,oliver

  14. #64
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    :-) war ja klar, brauche ich dann ja bei xfueru nicht nachzufragen.

    aber wie wäre es Oliver, würdest Du mir die Seiten kopieren???

    wäre klasse!!!

    gruß
    Martin

  15. #65
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    ...sowas darf man doch nicht machen. copyright-technisch

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  16. #66
    Mitglied Avatar von Ziehstripp
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    Ich hab im ganzen leben, nochnie was kopiert...keine Cd's, keine........
    Da aber wech!

  17. #67
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Ich schon. Aber nur für den privaten Gebrauch und in geringer (Eins!) Stückzahl. Und nur von Zeug, was ich im Original gekauft, bezahlt und behalten hab. Also oberlegal, soweit ich das weiss...


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  18. #68
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    Bei euch gesetzestreuen Bürgern versinkt man ja vor Scham in den Erdboden... aber natürlich habe auch ich - nur falls der Staatsanwalt mitliest - NIEMALS eine illegale Kopie von was auch immer angefertigt!

    Aber mal im Ernst: Wäre es wirklich schon eine Copyright-Verletzung, wenn jemand Kopien von Comicseiten macht und ohne jede Gewinnabsicht an einen Dritten weitergibt? Würde mich als juristischen Laien mal interessieren.

    Gruß
    Jürgen

  19. #69
    Mitglied Avatar von Ziehstripp
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    Ich glaube wohl eher nicht........
    Da aber wech!

  20. #70
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Ich glaube wohl eher doch. Vielleicht ists am Beispiel CDs einleuchtender: Du kaufst Dir eine CD, brennst sie auf Deinem Computer nochmal. Solang Du diese Kopie nur zur Sicherheit behälst, falls Dein Original kaputtgeht oder Du nur die Kopie hörst um das Original zu schonen ist das 'privater Gebrauch' und als solches in Ordnung.
    Wenn Du aber das Original (oder die Kopie) an jemand Dritten (zum Geburtstag oder einfach so) verschenkst, ist es kein privater (=eigener) Gebrauch mehr, denn dann hat dieser Dritte quasi den Nutzen eines 'geistigen Werkes', ohne dass dessen Urheber dafür entlohnt worden wäre. Und die Interessen eben dieses Urhebers soll ja durch das URHEBERSCHUTZgesetz geschützt werden.
    Der Grundgedanke ist dabei, dass die 'geistige (schöpferische) Arbeit' einen besonderen Schutzes bedarf, da sie im Vergleich zu zum Beispiel handwerklicher Arbeit reproduzierbar ist. Wenn also jemand ein Brot backt, dann gibt es eben auch nur dieses eine Brot, mit dessen Verkauf die Arbeit des Backens entlohnt wird. Wenn aber jemand -um beim Beispiel zu bleiben- ein besonderes Brot-Teig-Rezept entwickelt, so muss diese 'Erfindungsarbeit' (weil in beliebiger Anzahl Brote nach diesem Rezept hergestellt werden können) anders entlohnt und geschützt werden als die 'Herstellungsarbeit' des Brotes selbst. Daher bezahlt dann eben der Bäcker, der Brote nach diesem Rezept backt, an den Rezeptentwickler Geld. Und der Bäcker, der nur 5 solche Brote verkauft eben weniger als der Bäcker, der 500 verkauft. Der Bäcker, der aber den Rezepterfinder gar nicht entlohnt, aber trotzdem nach dessen Rezept backt 'stielt' ihm seine Arbeit, macht sich somit strafbar.

    Gruss!,oliver
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  21. #71
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    An der Uni haben unsere Dozenten gern kopierte Auszüge aus irgendwelchen Fachbüchern verteilt. Die haben sich dann ja genau genommen auch strafbar gemacht, wenn gilt, was zaktuell sagt.

    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das so rigide gehandhabt wird.

    Gruß
    Jürgen

  22. #72
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Original geschrieben von Jürgen Veile
    An der Uni haben unsere Dozenten gern kopierte Auszüge aus irgendwelchen Fachbüchern verteilt. Die haben sich dann ja genau genommen auch strafbar gemacht, wenn gilt, was zaktuell sagt. (...)
    Jein. Soweit ich weiss, führen zB Kopie-Shops auch einen gewissen Prozentsatz pro Kopie an die 'Verwertungsgesellschaft' ab (hab vergessen, wie das für Print-Medien heisst, in der Musik ist es die bekanntere GEMA). Und entsprechende Abgaben müssten eigentlich auch von Unis, Schulen etc. entrichtet werden, wenn sie einen Fotokopierer nutzen. Ob das immer passiert und wie die Bestimmungen dabei genau sind, weiss ich allerdings nicht. Wenn zum Beispiel eine Firma einen Kopierer hat, ob die dann nachweisen muss, dass sie damit nur intern erstellte Dokumente kopiert oder ob ihr nachgewiesen werden muss, dass sie das eben nicht (nur) tut.

    Gruss!,oliver

  23. #73
    Mitglied Avatar von BobCramer
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    Dann kann ich meine Comics also einfach im Copyshop kopieren - der muss für mich dann die Lizenzgebühr löhnen!

    Ich glaube, die Sache ist insgesamt noch etwas unklar. Vielleicht gibt es hier ja einen Rechtsexperten, der eine definitive Auskunft geben kann.

    Gruß
    Jürgen

  24. #74
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Abgaben an die Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Bild, VG Wort) sind im Kaufpreis von Kopierern, CD-Brennern und Tonbandgeräten enthalten, ebenso in dem von Leermedien. Der Betrag ist allerdings verschwindend gering (wurde bei Brennern gerade auf 10 Euro erhöht). Damit werden Kopien zum privaten, also nicht gewerblichen, Gebrauch abgegolten. Der Knackpunkt ist die Grenze zwischen diesen beiden.
    Für enge Freunde Kopien zu machen, ist sicher noch privat. Im Internet anzubieten: "Ich mache Euch Kopien zum Selbstkostenpreis" wahrscheinlich nicht mehr.

    Robbie Williams hat übrigens seinen Fans empfohlen, seine Songs weiterhin aus dem Netz runterzuladen. Da Williams nicht der Urheber, sondern nur der Interpret der Songs ist, ein zweifelhafter Rat.
    Das ICOM-Heft zum Gratis Comic Tag 2012 jetzt herunterladen (7,3 MB)!

  25. #75
    Mitglied Avatar von Martin 37
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    Post § 53 Urheberrechtsgesetz

    Hi,

    das Urheberrecht ist wohl nicht mein Lieblingsthema, aber hier ein kurzer Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz:

    § 53 UrhG

    (1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

    (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

    1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,

    2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,

    3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,

    4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,

    a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,

    b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

    (3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Druckwerks oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen Gebrauch

    1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder

    2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl

    herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.

    ...

    Quelle

    Die Vorgaben des Gesetzgebers sind sehr eng, da es um den Schutz gedanklichen Guts und nicht um den eigentlichen Gegenstand geht (wie von Oliver sehr gut beschrieben). Zum privaten Bereich könnten evtl. auch die Familie oder enge Freunde gehören, wobei das Problem mit dem Verschenken auch nach meiner Meinung besteht. Ergänzend zu den Ausführungen von Oliver noch eine viel weitergehende Rechtsauffassung:

    Soweit jemand legal in den Besitz (nicht das Eigentum) eines Werkes gekommen ist, soll er es für sich, die Familie und enge Freunde kopieren dürfen. Legaler Besitz wäre auch dann gegeben, wenn jemand eine CD, ein Spiel etc. aus der Videothek ausleiht. Diese Rechtsmeinung ist aber mit äußerster Vorsicht zu genießen.
    Das Abführen von Geldern an die GEMA rechtfertigt nicht das Raubkopieren.

    Selbstverständlich kenne ich keine illegalen Kopien und würde nie welche fertigen. Außerdem wurde ich noch nie wegen Zu-schnell-Fahrens geblitzt. Mein letztes Knöllchen wegen Flasch-Parkens ist auch bereits einige Zeit verjährt.



    Sollten noch weitere Fragen bestehen, lest die "Packungsbeilage" oder fragt euren Anwalt oder Richter.

    Ciao
    Martin

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