Es kommt also doch wieder -- das kultige YPS Heft kommt nach 5 Jahren nach der Einstellung wieder zurück.

Termin: 31.08.2022

Der aktuelle Verlag Egmont Media macht gerade wieder Werbung um Anzeigenkunden für das Heft zu gewinnen.
hier der Link zur Ankündigung: (runter scrollen und auf das YPS Symbol klicken, dort ist auch schon ein Cover vom neuen Heft).

https://www.egmont-mediasolutions.de...magazines/?L=0

Hier der Ankündigungtext:
Der Verlag Egmont Ehapa („Micky Maus Magazin“) wird die Zeitschrift „Yps“ wiederbeleben. Am Mittwoch 31. August 2022 kommt das Heft zurück an den Kiosk.
Wie der Branchendienst „Kontakter“ berichtet, soll die Neuauflage neben jungen Lesern nun auch wieder Erwachsene ansprechen. Schaffen will dies der Verlag dem Bericht zufolge mit Themen und Comics für junge Leser und einer Portion Nostalgie für die Älteren, zwischenzeitlich erwachsen gewordenen Fans.
Auch das so genannte "Gimmick", Markenzeichen des Hefts, wird wieder ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts sein. Es ist übrigens nicht der erste Versuch das Gimmick Heft
wieder auf den Markt zu bringen sondern der 3. Versuch (Aber wie heisst es so schön aller guten Dinge sind 3)

Yps erscheint vorerst als einmaliges Special in einer Auflage von 60.000 Exemplaren. Findet das Heft jedoch genügend Käufer, soll es wieder regelmäßig erscheinen.

Das Comic-Heft „Yps“ war seit 1975 bei Gruner + Jahr erschienen. 1999 verkaufte der Zeitschriftenverlag den Titel an Egmont Ehapa.
Das Konzept der Zeitschrift basiert auf dem französischen Heft „Pif Gadget“, aus dem auch zahlreiche Gimmicks und Comics übernommen werden.

Aber Achtung: um den Markenschutz nicht zu verlieren muss der Inhaber die "Marke" mindestens alle 5 Jahre nutzen. Das letzte YPS Heft Nr. 1282 erschien am 14.09.2017 somit
wird es wieder Zeit die Marke wieder zu nutzen. Hier die Rechtssprechung von Wikipedia:

Der Benutzungszwang besagt im Markenrecht, dass der Markenschutz verfällt, wenn eine Marke fünf Jahre nicht vom Markeninhaber benutzt worden ist.
Unter Benutzung versteht man die ernsthafte Benutzung der Marke in den eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen.

Wird dem Benutzungszwang nicht nachgekommen, können Dritte die Löschung der Marke verlangen.

Gesetzlich geregelt ist der Benutzungszwang ab § 25 MarkenG.


Aber egal -- falls sich genug Leser finden, könnte die YPS Geschichte weiter gehen...

Da bin ich mal auf das Gimmick der neuen Ausgabe gespannt -- ich wette mal, es sind die Urzeitkrebse (wie immer bei einem neuen Release von dem Heft unserer Jugend).
Das Konzept scheint sich ja von dem letzten Versuch nicht geändert zu haben (Erwachsene die als Jugendliche mit dem YPS Heft aufgewachsen sind und nostalgisch "auf die
gute alte Zeit " in Erinnerungen schwelgen möchten.

Was meint Ihr wird es diesmal klappen ?